Regelwerk für die Vergabe der Plätze beim Reiterlesmarkt in Überarbeitung
ROTHENBURG – Buden, Stände oder Geschäfte. Bislang enthalten die Richtlinien für die Vergabe an die Bewerber beim Reiterlesmarkt noch diese unterschiedlichen Bezeichnungen. Vermutlich in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten könnte der Stadt-rat eine Neufassung verabschieden, die für klare Verhältnisse sorgt.

Auch die Abmessungen für das Karussell sind in den Vergabe-Richtlinien festgelegt. Foto: Weber
Es gehe dabei vor allem um eine Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten, unterstreicht Oberbürgermeister Walter Hartl. Zuletzt hatte ein Bewerber wiederholt versucht, vor dem Verwaltungsgericht einen Platz für sein Karussell auf dem Reiterlesmarkt zu erstreiten. Damit scheiterte er zwar, aber bei den Verfahren sei deutlich geworden, dass es in den städtischen Vergabe-Richtlinien durchaus Nachbesserungsbedarf gebe. Auch wenn es sich dabei für Nichtjuristen nur um redaktionelle Feinheiten zu handeln scheine, macht Rechtsdirektor Michael Sommerkorn deutlich.