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Geisterstunde im Rathaus

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Bauausschuss gibt grünes Licht für Umnutzung und Flachdachkasten

ROTHENBURG – Mit den Geis-tern, die sie mit früheren Entscheidungen herbeiriefen, mussten sich die Mitglieder des Bauausschusses in ihrer jüngsten Sitzung auf besondere Weise auseinandersetzen.

Das hergerichtete Gebäude (re.) erfährt im Erdgeschoss eine gastronomische Nutzung. Fotos: Scheuenstuhl

Das hergerichtete Gebäude (re.) erfährt im Erdgeschoss eine gastronomische Nutzung. Fotos: Scheuenstuhl

Zum einen ging es dabei um ein Gebäude in der Rödergasse. Der Antragsteller möchte, dass das Erdgeschoss statt wie bisher als Ladengeschäft nun als Schank- und Speisenwirtschaft genutzt wird. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ist dies allgemein zulässig, da sich das Anwesen im Mischgebiet befindet. Und genau hier liegt für SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Günther Strobl der Hund begraben.

„Ich war gegen die Veränderung des Bebauungsplans“, erinnerte er an seine einstige Haltung bei der Entscheidung, die das Areal für Gastronomiebetriebe öffnete. Gegen den nun vorliegenden Antrag sei er, da sich die Fläche seiner Ansicht nach nicht für eine Schank- und Speisenwirtschaft eigne. Auch Peter Schaumann (CSU) sieht das Vorhaben kritisch. Er befürchtet, dass die sich momentan noch hauptsächlich als Einkaufsstraße auszeichnende Rödergasse so nach und nach zur „Amüsiermeile“ werde.

Chance in Umnutzung

Thomas Schmid (UR) vermutet in der Umnutzung des „so schön hergerichteten“ Gebäudes eine Chance, zur Abwechslung auch einmal die einheimische Bevölkerung an eine Gastronomie zu gewöhnen. Eine „qualitätsvolle Gastronomie“ sei ihm lieber als ein Einzelhandel, der sich dort „anscheinend nicht halten“ kann, erklärte Kurt Förs-ter (SPD).

Obwohl die Frage nach der Außenbestuhlung noch gar nicht Bestandteil des Antrags war, bat Grünen-Fraktionsvorsitzender Dieter Seiferlein die Verwaltung, den Antragsteller frühzeitig dahingehend zu informieren, dass Sonnenschirme an dieser Stelle problematisch sind. Letztlich wurde dem Vorhaben mit zwei Gegenstimmen grünes Licht gegeben.

Nach und nach verschwinden die Fernsprechsäulen.

Nach und nach verschwinden die Fernsprechsäulen.

Der zweite Fall, bei dem die einst eingeschlagene Linie zumindest das eine oder andere Bauausschuss-Mitglied nun in Gewissensnöte brachte, beinhaltete die Auftstockung eines Garagenanbaus im Katzenbuckel. Dessen Dach soll in einem Teilbereich durch einen Flachdachkasten ersetzt werden, welcher den Zugang zum Wohngebäude überspannt. In dem Anbau sollen weitere Wohnräume untergebracht werden. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze in Richtung Norden wurde einstimmig erteilt. Redebedarf gab es dafür bei zwei anderen Punkten. Zum einen wird die Aufstockung des Dachgeschosses zu einem Vollgeschoss beantragt. Nur in „absolut begründeten Ausnahmefällen“, so die Beschlussvorlage, wurde hierfür eine Ausnahme erteilt.

Zum anderen ist die Dachform als Flachdach nach den Festsetzungen des Bebauungsplans so nicht zulässig. Entsprechende Anträge wurden ebenfalls über die Jahre immer wieder abgelehnt. Wenn man diesen Antrag nun bewillige, kämen sich diejenigen, die bislang nicht so bauen durften „verarscht“ vor, fand Dr. Günther Strobl deutliche Worte.

Er und weitere Ausschuss-Mitglieder lobten jedoch die ansprechende Optik des Flachdachkastens. Man habe aber keinen „Geschmacksbebauungsplan“ entgegnete Baudirektor Michael Knappe und warnte davor, mit den Befreiungen die Verwaltung vor Probleme zu stellen. Dieter Seiferlein führte schließlich das Argument ins Feld, dass es um die Immobilie herum einige Garagen mit Flachdächern gebe und sich der Anbau in gewisser Weise darin einfügen würde. Letztlich wurden die Befreiungen mit jeweils 6 zu 5 Stimmen gewährt.

Auch bei einem anderen Tagesordnungspunkt fand die Optik lobende Erwähnung. So beantragten die Pächter des Schlachthofes die Anbringung von Werbeanlagen an der Fassade des Bestandsgebäudes sowie am Neubau. Da der Altbau ein Einzeldenkmal ist findet die Altstadtwerbeanlagensatzung Anwendung, wonach hinterleuchtete Buchstaben nicht zulässig sind. Da sich die Immobilie aber außerhalb der Altstadt befindet, wurde dem Antrag zugestimmt.

Außerdem wurden drei Stelen beantragt mit denen auf die Firmen hingewiesen werden soll. Die große Gemeinschaftsstele misst 6,4 Meter und wird an der Kreuzung Schlachthofstraße und Erlbacher Straße platziert. Zwei kleinere Stelen mit jeweils 3,5 Meter sollen sich an der Ein- und Ausfahrt befinden. Die Ausführung als Stahlkonstruktion in Anthrazit wurde von den Ausschuss-Mitgliedern als ästhetisch äußerst ansprechend gewertet.

Aus dem Stadtbild verschwinden werden bald die letzten „Telefonzellen“. Die Telekom möchte die Fernsprechsäulen am Hornburgweg und in der Schweinsdorfer Straße sowie in Bettenfeld abbauen. Die Erträge blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Eigentlich sollte auch jenes Exemplar am Schrannenplatz weichen. Der Rothenburg Tourismus Service bittet jedoch, dieses als Anlaufstelle für die Touristen zu belassen. mes


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