Stadtbaudirektor Knappe widerspricht Hotelprojekt-Betreiber
ROTHENBURG – Bei der jüngsten Stadtratssitzung hat Stadtbaudirektor Michael Knappe Angaben deutlich widersprochen, die vom Betreiber des „Rappen“-Projekts im Kündigungsschreiben an die betagte Bewohnerin Rosa Kral (88) des von ihm 2015 gekauften Anwesens Mannstraße 7 gemacht wurden. Dabei geht es in erster Linie um die Zahl der für den beantragten Hotelbetrieb benötigten Stellplätze.

Auch die links angeschnittene Haushälfte Mannstraße 1 gehört dem Projektbetreiber. Foto: Weber
Demnach kann nicht die Rede davon sein, dass dafür 140 Parkplätze gebraucht werden, und – falls nicht in dieser Zahl vorhanden – für diesen verbleibenden „Rest“ finanziell abgelöst werden müssten. Richtig sei vielmehr, dass sämtliche für den Hotelbetrieb benötigten Stellplätze auf dem bislang vorhandenen Gelände ausgewiesen werden können.
Wie berichtet, hat Hahn seiner Mieterin, die seit fast 50 Jahren im Gebäude wohnt, gekündigt mit dem Hinweis, dass er das Haus bzw. dessen Grundstück zur wirtschaftlichen Verwertung brauche. Er wolle dort zunächst 13 Parkplätze anlegen, die Fläche aber später bebauen und das entstehende Gebäude in das von ihm in einem weiteren Schritt geplante Hotel-Karree einbeziehen.
Für den Abbruch des Hauses Mannstraße 7 braucht er als Eigentümer keine Genehmigung, sondern muss das nur bei der Stadt Rothengurg formell ankündigen. Dies ist bereits ohne Widerspruch durch die örtliche Baubehörde geschehen. Allerdings steht diesem rein baurechtlichen Verfahrensschritt jetzt jene privatrechtliche Hürde des seit 1969 bestehenden Mietverhältnisses von Rosa Kral entgegen. Die betagte Seniorin möchte an ihrem angestammten Platz wohnen bleiben. Bei der Sitzung stellten sich mehrere Stadträte hinter die betagte Seniorin.
Einstimmig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstagabend für dieses Karree eine Veränderungssperre verhängt und damit die Planungshoheit demonstrativ in die eigene Hand genommen. Auch der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. XXVIII „Sondergebiet Vorm Würzburger Tor“ mit dem nach Bedarf über diese Fläche hinausreichenden Geltungsbereich erging einstimmig. -ww-